Dieser Begriff ist im allgemeinen Sprachgebrauch stark besetzt. Dabei wird oft übersehen, dass er im deutschen Strafrecht eine klare rechtliche Definition hat:
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
[…]
Daran sehen wir, dass der allgemeine Sprachgebrauch und das Gesetz schon in gewisser Weise übereinstimmen. Verbrechen sind besonders schwere Straftaten.
Allerdings wird eine Handlung nicht deswegen schwer bestraft, weil sie ein Verbrechen ist – es ist umgekehrt: Eine Handlung ist deswegen ein Verbrechen, weil das Gesetz für sie eine besonders schwere (Mindest-)Strafe vorsieht.
Das begriffliche Gegenstück ist das Vergehen.